von Celina
Der Pressekodex und die journalistische Sorgfaltspflicht sind für viele von euch sicherlich nur Begriffe mit denen ihr nichts anzufangen wisst, deshalb erklär ich es euch.
Der Pressekodex wurde 1937 vom deutschen Presserat aufgestellt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Gesetz im Sinne vom Presserecht, sondern vielmehr um eine freiwillige Selbstverpflichtung für alle Redakteure und Verlage. Insgesamt beinhaltet der Kodex 16 Punkte. Hiernach ist Recherche unverzichtbar und sind auch Informationen in Bild und Grafik zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Ja, und was ist nun die journalistische Sorgfaltspflicht? Auch das ist leicht zu erklären, die journalistische Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Wahrheit und Herkunft geprüft werden müssen. Aber auch die Rundfunkveranstalter müssen gewährleisten, dass Berichterstattung und Informationssendungen diesem journalistischen Grundsatz entsprechen müssen, unabhängig und sachlich sein müssen.
Hält man sich an diese Grundregeln, ist der Journalist vermutlich auf der sicheren Seite.
Wenn du alles genauer nachlesen willst, kannst du auch im Berliner Pressegesetz §3 Abs.2 nachlesen.
Quellen:
https://www.anwalt.org/presserecht/
https://www.anwalt24.de/fachartikel/medien-und-presserecht/28206
Publizistische Grundsätze (Pressekodex)
Eure Celina